Arbeitserlaubnis für auslndische Mitarbeiter
Wir bieten Dienstleistungen für Erleigung von Arbeitserlaubnisen für ausländische Mitarbeiter an:
Eine Arbeitserlaubnis muss erhalten werden, wenn ein Ausländer nicht nur als einen Arbeitnehmer nach einem Arbeitsvertrag, sondern auch als Auftragnehmer nach einem Dienstleistungsvertrag oder selbständiger Unternehmer in Russland tätig ist. Auf Grund einer erteilten Arbeitserlaubnis darf ein ausländischer Bürger ein Arbeitsvisum bekommen. Die Erteilung einer Arbeitserlaubnis und des Arbeitsvisums erfolgt auf der Grundlage von staatlich festgelegten Quoten.
Eine Visumunterstützung bieten wir auch an.
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