Das Gesezt über Transfertpreisaufbau
Ab dem 01. Januar 2012 ist das Föderales Gesetz vom 18. Juli 2011 N 227-FS "Über die Änderungen in die abgesonderten Gesetzgebungsakte der Russischen Föderation in Zusammenhang mit der Vervollkommnung der Prinzipien der Bestimmung der Preise zu Zwecken der Besteuerung" in Kraft getreten. Das vorliegende Gesetz bestimmt die Regeln der Transfertpreisaufbau, d.h. der Regel, verpflichtend, die Marktpreise zu den Geschäften mit Abhängiger von den Personen zu Zwecken der Besteuerung zu verwenden. Ein Ziel solcher Regeln ist die Sicherung der Steuerverluste in Zusammenhang mit der Umverteilung der Einkünfte und der Kosten zwischen den Seiten des Geschäftes, die abhängige Personen sind, nach der Optimierung der Besteuerung.
* von Andrej Nikishenko, East european consulting OOO, 2012 г.
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